Aufgaben eines Notars

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes, das ihn vom Staat verliehen wurde und in dessen Funktion er öffentliche Aufgaben übernimmt. Der Notar ist objektiver Berater und betreut die Rechtssuchenden in komplizierten und/oder folgenreichen Angelegenheiten. Der Notar leistet Hilfestellungen bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und dient den Beteiligten als unabhängiger Vermittler.

Tätigkeitsbereiche

Zu den Hauptaufgaben des Notars gehören die Beurkundung jeglicher Art sowie die Beglaubigung von Unterschriften. In mehreren Fällen ist die notarielle Beurkundung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Das bekannteste Beispiel dürfte hier der Grundstückskaufvertrag sein. Aber auch in anderen Fällen, nämlich dort, wo der Gesetzgeber den Bürger aufgrund der weitreichenden Folgen seiner Erklärung für schutzbedürftig hält, ist die notarielle Form vorgeschrieben (z.B. Einräumung von Wohnrechten).

Im Wesentlichen sind unsere Notare für Sie in folgenden Bereichen tätig:

Immobilien

Kaufverträge

Bauträgerverträge

Grundschulden

Wohnungseigentum

Ehe & Familie

Eheverträge

Scheidungsfolgenvereinbarung

Adoption

Vaterschaftsanerkennung

Erbe & Schenkung

Testamente

Erbverträge

Schenkungsverträge

Höfeordnung

Erbschein

Vorsorge

Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung

Betreuungsverfügung

Unternehmen

Handelsregister

Rechtsform

Umwandlung

Unternehmensnachfolge

 

Bei Rückfragen sprechen Sie uns bitte an. Wir sind Ihnen gerne behilflich.

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Hauskauf beim Notar

Hauskauf beim Notar

Ein potentieller Käufer hat endlich sein Traumhaus gefunden. Der Eigentümer ist mit dem Kaufpreis einverstanden. Dann ist ja alles klar, oder?

So ein wichtiges Geschäft schließt man immerhin nicht jeden Tag ab. Es gibt so viele gesetzliche Regelungen zu beachten. Wer soll denn da durchblicken? Zum Glück sieht das Recht eine einfache Lösung vor. Ein Notar regelt den Verkauf. Die Gebühren sind gesetzlich geregelt, abhängig vom Kaufpreis und damit sozial gerecht. Und das Beste: alles ist Inklusive: von der Beratung über den Vertragsentwurf bis zur Beurkundung.

Zuerst fragt der Notar alle relevanten Informationen ab, beschafft fehlende Antworten und berät Käufer und Verkäufer unparteiisch.

Als nächstes überprüft er die Angaben: Ist der Verkäufer tatsächlich Eigentümer? Oder ist das Grundstück belastet? Erst wenn alles geklärt ist, wird ein rechtssicherer Kaufvertrag formuliert. Dabei achtet der Notar besonders darauf, dass Käufer und Verkäufer keine Vorleistungen erbringen ohne abgesichert zu sein.

Der fertige Vertragsentwurf wird von allen Beteiligten geprüft und bei Bedarf abgestimmt. Käufer und Verkäufer müssen nur zum Termin erscheinen, wo der Notar den Vertrag vorliest und Details erläutert. Sie können also guten Gewissens unterschreiben.

Der Notar behält alle Vorschriften und Fristen zuverlässig im Blick und koordiniert die nötigen Schritte, wenn sichergestellt ist, dass der Käufer das Grundstück lastenfrei erwerben kann, benachrichtigt ihn der Notar, dass er jetzt den Kaufpreis zahlen muss.

Dank Notar wurde der Verkauf für beide fair, rechtssicher und schnell abgewickelt.

Testament bei der Notarin

Testament bei der Notarin

 

Ein Ehepaar denkt an die Zukunft – wenn einer von ihnen stirbt: Wer bekommt das Haus? Was passiert mit dem Kredit? Wer sorgt für die Kinder, falls sie beide sterben sollten? Wie regelt man alles so, dass es später keinen Streit gibt und die Familie, vor allem der Partner, bestmöglich abgesichert ist?

Im Zweifel greift die gesetzliche Erbfolge, bei der Ehepartner und Kinder alles gemeinschaftlich erben und sich mühsam über die Verteilung einigen müssen.

Um Streit von vornherein zu vermeiden muss also ein Testament her, indem all diese Fragen beantwortet werden.

Die Eheleute könnten doch einfach selbst ein paar Zeilen aufsetzen, oder? Moment mal, das ist ja ganz schön komplex. Eine laienhafte Ausdrucksweise kann zu Missverständnissen und Rechtsstreitigkeiten führen. Da sollte besser ein Profi ran.

Die Eheleute beauftragen einen Notar. Eine gute Idee. Der Notar berät mit viel Erfahrung zu allen Rechtsfragen, kennt Gestaltungsmöglichkeiten und formuliert diese rechtssicher und eindeutig. Das Ergebnis ist ein notariell beurkundetes Testament, das beim Amtsgericht im verschlossenen und versiegelten Umschlag verwahrt und im Zentralen Testamentsregister registriert wird. So wird es im Todesfall automatisch eröffnet und spart nebenbei auch den kostspieligen Erbschein.

Abrechnung pro Stunde gibt es hier nicht. Die Gebühren sind gesetzlich vorgeschrieben und sozial verträglich, unabhängig vom Beratungsaufwand.

Das Ehepaar ist erleichtert, gerade weil der Tod ein schmerzhaftes Thema ist tut es gut zu wissen, dass für den Ernstfall alles geregelt ist. Kein Streit, keine Sorgen, sondern klare Verhältnisse.

Wenn es um die Familie geht, am besten zur Notarin oder zum Notar.