Strafrecht

Wenn Ihnen die Staatsanwaltschaft vorwirft, eine Straftat begangen zu haben, dann sollten Sie unverzüglich Kontakt mit uns aufnehmen. Gegenüber den Behörden sollten Sie sich nicht äußern.
Wir werden zunächst Akteneinsicht für Sie beantragen. Das heisst, dass wir für Sie in Erfahrung bringen auf welcher Grundlage Sie zum Beschuldigten des Verfahrens geworden sind. Dies kann z.B. aufgrund von Zeugenaussagen oder Blutproben geschehen sein. Wir prüfen, ob diese Beweismittel zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden dürfen.
Danach werden wir gemeinsam ein Verteidigungsziel und eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Wir werden probieren das Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren, also ohne Gerichtsverhandlung, zu beenden. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, so stehen wir Ihnen in dieser belastenden Situation mit Rat und Tat zur Seite und werden Sie auch vor Gericht verteidigen.

Wir vertreten Sie insbesondere bei Vorwürfen aus dem Bereich des Verkehrsstrafrechts. Nach Rücksprache verteidigen wir Sie aber auch bei dem Tatvorwurf anderer Delikte. Hierunter fallen beispielsweise Diebstahl, Betrug, Körperverletzung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, damit wir Ihren Fall besprechen und mit Ihrer Verteidigung beginnen können.

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Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht

Daniel Schülken
Rechtsanwalt



Jan Volkert
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht