Das Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechts, das praktisch jeden Bürger betrifft. Dabei geht es nicht nur um Scheidungsrecht oder Unterhaltsrecht, sondern um viele andere Sachverhalte, bei denen Sie juristischen Rat und Beistand benötigen, wie z.B. in Bezug auf
Die Themen Unterhalt und Scheidung sind nur Teilbereiche des Familienrechts. Es setzt in Fakt bereits vor der Eheschließung an, denn in manchen Fällen sollten Sie sich vor dem Schritt in ein gemeinsames Leben durch kompetente Anwälte beraten lassen. Das trifft insbesondere dann zu, wenn der Partner kein EU Bürger ist. Eine rechtzeitige Beratung kann helfen, später Streit um eine Scheidung oder Unterhalt zu vermeiden. Aspekte von Scheidungsrecht und Unterhaltsrecht müssen auch berücksichtigt werden, wenn es darum geht, einen Ehevertrag aufzusetzen. Damit sie vor Gericht Bestand haben, müssen sie im Einklang mit den geltenden Gesetzen stehen. So sind beispielsweise Formulierungen, dass der wirtschaftlich schwächere Partner bei einer Scheidung auf Unterhalt verzichtet im höchsten Maß bedenklich und werden vom Gericht nicht anerkannt.
Das Unterhaltsrecht regelt nicht nur den Unterhalt des Ehegatten oder Lebensgefährten im Fall einer Scheidung, sondern auch den Unterhalt von Kindern oder Eltern.
Beim Scheidungsrecht geht es nicht nur um Fragen der Vermögensaufteilung, sondern ein wichtiger Aspekt sind auch Sorgerecht und Umgangsrecht für die Kinder. Die Aufteilung des Hausrats und die Zuweisung der vormaligen gemeinsamen ehelichen Wohnung werden gleichfalls vom Scheidungsrecht geregelt.