Sebastian Berndt
Rechtsanwalt & Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Nach einem Verkehrsunfall setzen wir für Sie Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung, ggfs. auch klageweise, durch (Unfallschadenregulierung). Hierzu zählen vor allem die Reparaturkosten, ein angemessenes Schmerzensgeld, die Sachverständigengebühren sowie die Nutzungsausfallentschädigung.
Legen Sie die Unfallschadenregulierung nicht in die Hände der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Diese hat natürlich ein Eigeninteresse daran Ihnen so viele Schadenspositionen wie möglich zu kürzen oder zu streichen. Vertrauen Sie die Regulierung Ihres Unfalls einem Rechtsanwalt an, der täglich Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche für seine Mandanten durchsetzt.
Im Übrigen: In einem Haftpflichtfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten unserer Inanspruchnahme. Scheuen Sie sich also nicht uns zu beauftragen.
Wenn Sie Beschuldigter eines Bußgeldverfahrens sind, dann müssen Sie zunächst ein Anhörungsschreiben erhalten. In diesem Schreiben wird Ihnen der Gegenstand des Verfahrens mitgeteilt. Zusätzlich versucht die ermittelnde Behörde weitere Informationen von Ihnen zu erhalten. Sie sind nicht verpflichtet der Bußgeldbehörde Informationen zu geben. Ganz im Gegenteil: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und teilen Sie der Behöde beispielsweise nicht mit, wer Ihr Fahrzeug gefahren ist. Sie sollten bereits in diesem frühen Stadium Kontakt mit uns aufnehmen, damit wir Akteneinsicht für Sie nehmen können. Dies wäre bspw. ganz leicht über unseren Bußgeldassistenten. Wir werden für Sie prüfen, ob alle Beweismittel verwertet werden dürfen und entwickeln im Anschluss daran eine Verteidigungsstrategie.
Gegen einen erlassenen Bußgeldbescheid legen wir für Sie Einspruch ein und werden versuchen eine Gerichtsverhandlung für Sie zu vermeiden. Falls Ihre Angelegenheit vor Gericht geklärt werden muss, werden wir Sie auch hier umfassend beraten und betreuen.
Die meisten Bußgeldbescheide werden von der Straßenverkehrsbehörde erlassen. Wir vertreten Sie gegen die Straßenverkehrsbehörde vor allem bei Geschwindigkeitsverstößen, Abstandsverstößen, Rotlichtverstößen und Handy oder Alkohol am Steuer. Aber auch bei anderen Bußgeldangelegenheiten stehen wir Ihnen kompetent zur Seite und beraten sie umfassend.
Das Verkehrssstrafrecht ist ein spezielles Gebiet des Strafrechts. Dies vor allem deswegen, weil neben den sowieso schon belastenden Strafen noch zusätzliche, weitreichende Folgen drohen. Eine typische Folge ist die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis, also der Verlust Ihres Führerscheins. Dazu kommt eine sechs-monatige bis fünf-jährige Sperre für die (Neu-)Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis.
Unter das Verkehrsstrafrecht fallen insbesondere folgende Tathandlungen:
— Alkohol am Steuer
— Unfallflucht
— Nötigung
— Gefährdung des Straßenverkehrs
— Fahrlässige Tötung/Körperverletzung
Sollte Ihnen eine solche Tat zur Last gelegt werden, so nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt mit uns auf, damit wir Sie bestmöglich – auch im Hinblick auf Ihren Führerschein – verteidigen können.
Unter das Führerscheinrecht (oder auch: Recht der Fahrerlaubnis) fallen alle Angelegenheiten mit der Führerscheinstelle der Straßenverkehrsbehörde. Hierzu zählen insbesondere der (erstmalige) Erwerb sowie der Entzug der Fahrerlaubnis.
Die häufigsten Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis sind Verkehrsverstöße und Straftaten – meist im Zusammenhang mit Alkoholproblematiken und Drogenkonsum – sowie Krankheit und Alter.
Häufig fordert die Führerscheinstelle Sie auf ein medizinisch-psychologisches Gutachten (auch „MPU“ oder „Idioten-Test“ genannt) einzureichen.
Ein besonderes Problem stellt der Führerschein auf Probe dar.
Wir prüfen für Sie, ob die Maßnahme der Faurerlaubnisbehörde (Nichterteilung oder Entzug der Fahrerlaubnis, Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens usw.) rechtmäßig ist und setzen Ihre Rechte durch.