Allgemeines Zivilrecht

Die Kanzlei Filbrand • Lindner • Lagemann hat seit über 40 Jahren traditionell eine besondere Beratungskompetenz in sämtlichen Fragen des Allgemeinen Zivilrechts. Wir beraten zielstrebig und erfolgsorientiert z.B. zu kauf- und werkvertraglichen Problemstellungen. Häufig wird dabei die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen (Nichterfüllung o. Schlechtleistung), Ansprüchen aus Garantie, wegen Rücktritt vom Vertrag, Minderung und auf Schadensersatz angefragt. Ebenso unterstützen wir Sie aber selbstverständlich auch bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Gerne sind wir Ihnen zudem behilflich bei der Vertragsgestaltung/Entwurf von Verträgen, von allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei der Beantwortung anderer Fragen im Zusammenhang mit Verträgen jeglicher Art (z.B. Geschäftsbesorgung, Bürgschaft, Darlehen, Schenkung, Tausch).

Filbrand • Lindner • Lagemann berät selbstverständlich auch Schadenersatz- und Schmerzensgeldkonstellationen sowie ungerechtfertigte Bereicherungen. In den Bereich des allgemeinen Zivilrechts ist auch die Forderungsbeitreibung verortet. Aufgrund der Vielzahl der möglichen Fallgestaltungen kann eine abschließende Aufzählung nicht erfolgen, besonders häufig wird Filbrand • Lindner allerdings in den folgenden Gebieten konsultiert:

    • Kaufvertrag
    • Werkvertrag
    • Reisevertrag
    • Immobilienrecht
    • Vereinsrecht
    • Schenkungsvertrag
    • Darlehensvertrag
    • Maklervertrag
    • Nachbarrecht
    • Leasing
    • Versicherungsrecht
    • Geschäftsbesorgungsvertrag und Auftrag
    • Bürgschaftsvertrag
    • Bereicherungsrecht
    • Recht der unerlaubten Handlung/Schadensersatz
    • Ungerechtfertigte Bereicherung
    • Gesetzliche Schuldverhältnisse
    • Vertragsprüfung/Vertragsgestaltung
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen
    • Jagdrecht
    • Waffenrecht

 

Gleich um welche Problematik es sich handelt, wir halten es stets so, dass nach vollumfänglicher Sachverhaltsaufklärung eine umfassende und objektive Bewertung Ihrer Rechtsposition erfolgt, die Chancen und Risiken gleichermaßen berücksichtigt und abwägt, um eine gerichtliche Durchsetzung – sofern nötig – erfolgreich und kalkulierbar zu machen.

Nach Titulierung der Forderung bieten wir schließlich die Durchführung erforderlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

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Unsere Rechtsanwälte für Allgemeines Zivilrecht

Jan Volkert
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Philipp Lagemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht