Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes vertreten wir die gewerblichen Schutzrechte der einzelnen Gewerbetreibenden an immateriellen Gütern wie beispielsweise einer technischen Erfindung oder einer Marke.
Insbesondere das Patent-, Marken- und Designrecht regeln dabei Voraussetzung, Inhalt und Schranken der dem Rechteinhaber zustehenden Ausschließlichkeitsrechte.
Zum gewerblichen Rechtsschutz wird auch das Lauterkeitsrecht gezählt, soweit es im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) die gewerbliche Tätigkeit schützt.
Im weiteren Sinne berührt der gewerbliche Rechtsschutz zudem das Urheberrecht, das den Schutz persönlicher geistiger Schöpfungen betrifft, die mehr dem künstlerischen Bereich entstammen.
Die Verteidigung gewerblicher Schutzrechte erfolgt im Wege von Abmahnungen und sich daran anschließenden einstweiligen Verfügungs- und Hauptsacheverfahren. Dabei werden regelmäßig Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche wegen der Schutzrechtsverletzung geltend gemacht.
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